Verbraucherschützer fordern klarere Regeln für Lebensmittel in der EU
Beuc nennt drei übliche Tricks, mit denen Verbraucher getäuscht werden: Bezeichnungen wie "traditionell" oder "natürlich", die den Eindruck besonderer Qualität erwecken;die Abbildung von Früchten auf Produkten, in denen der tatsächliche Fruchtanteil verschwindend gering ist; sowie die Beschreibung als "Vollkorn"-Produkt, obwohl kaum Vollkorn drinsteckt.
Der Verband nennt das Beispiel eines "Rote-Früchte-Joghurt-Drinks", der in Belgien und den Niederlanden verkauft wird, und mehrere rote Früchte auf dem Etikett zeigt. Tatsächlich liege der Saftanteil an dem Getränk jedoch bei nur 2 Prozent, der Großteil davon sei zudem aus Äpfeln. Die auf der Packung abgebildeten Erdbeeren, Kirschen und Himbeeren machten gerade mal 0,01 Prozent des gesamten Drinks aus.
Beuc fordert, Begriffe wie "traditionell" oder "natürlich" müssten klar definiert werden. Zudem müsse es für selbst ernannte Vollkorn-Produkte eine Untergrenze für den Vollkorn-Anteil geben. Lebensmittel, auf denen bestimmte Zutaten wie Früchte besonders hervorgehoben werden, müssten ebenfalls einen Mindestanteil dieser Zutat enthalten./wim/DP/zb (dpa)
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