Verbraucherschützer: Lebensmittelmängel müssen veröffentlicht werden
«Das, was wir jetzt erreicht haben mit dem Urteil, ist ein Meilenstein», sagte Jost der Deutschen Presse-Agentur. Nun sei es wichtig, eine «möglichst einheitliche Vorgehensweise» für alle Bundesländer sicherzustellen. «Wir wollen keinen Flickenteppich.» Das Saarland habe sein Landesamt für Verbraucherschutz angewiesen, «sofort wieder mit der Benennung von Verstößen» zu beginnen. «Ich wäre froh, wenn viele andere unserem Beispiel folgen würden.»
Die Bundesländer hatten wegen der juristischen Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht die Veröffentlichung von schwerwiegenden Verstößen, die bei amtlichen Kontrollen zutage traten, vorübergehend ausgesetzt. «Jetzt haben wir grundsätzlich Rechtssicherheit», sagte Jost. Das Gericht verlangte in seinem Urteil von dem Gesetzgeber noch, bis Ende April 2019 die Dauer der Veröffentlichung zu regeln. «Das wollen wir jetzt schnell auf den Weg bringen», sagte Jost. (dpa)
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