Bestimmte Herkunftsangaben sollen in Tierwohllabel möglich sein

08.08.2018 - Deutschland

In das geplante staatliche Tierwohllabel für Fleisch im Supermarkt sollen auch Herkunftsangaben einbezogen werden können. Verpflichtend wird diese Kennzeichnung jedoch voraussichtlich nicht, wie das Bundesagrarministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Bei Fleisch, bei dem die Herkunft schon jetzt nach EU-Recht angegeben werden muss, soll jedoch eine Integration dieser Angaben in das Tierwohl-Logo möglich sein. Solche Vorgaben gibt es unter anderem für frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine- und Geflügelfleisch mit den Angaben "Aufgezogen in..." und "Geschlachtet in...".

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Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) strebt an, dass ein staatliches Tierwohlkennzeichen mit drei Stufen bis 2020/2021 in die Supermärkte kommt. Es soll höhere Standards in Ställen anzeigen und eine "ambitionierte Einstiegsstufe mit eindeutigem Abstand zum gesetzlichen Mindeststandard" haben.

Der Deutsche Bauernverband hatte eine kombinierte Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für Schweinefleisch vorgeschlagen. Demnach könnte zum Beispiel mit "D-D" angegeben werden, dass ein Ferkel aus Deutschland kam und hier gemästet wurde.

Im Handel sind bereits mehrere Tierwohl-Kennzeichnungen gestartet oder angekündigt worden. Die großen Discounter Lidl und Aldi sehen im Gegensatz zu Klöckners Plänen ein vierstufiges System vor. Dabei soll die erste Stufe dem gesetzlichen Standard und die vierte "Bio"-Kriterien entsprechen. Das Ministerium teilte dazu mit, es begrüße alle Bestrebungen mit dem Ziel, die Tierhaltung zu verbessern. Klöckner hatte kürzlich dem SWR gesagt, am Ende werde sich ein verlässliches staatliches Label durchsetzen./sam/DP/tos (dpa) 

 

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