Ferkelkastration: Tierschutzverbände halten Fristverlängerung für verfassungswidrig
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Nach Ansicht der Tierschutzorganisationen ist eine Verlängerung der bis Jahresende geltenden Ausnahmeregelung verfassungswidrig. Dabei verweisen sie auf die Positionen mehrerer renommierter Rechtsgutachter. Denn zur Kastration ohne Betäubung stehen bereits praxisreife Alternativen zur Verfügung: die Jungebermast, die Impfung gegen den Ebergeruch (Immunokastration) sowie eine Kastration bei vollständiger Schmerzausschaltung unter Narkose.
Eine Fristverlängerung ist illegal. Wir haben ein Tierschutzgesetz, das auf einem gesellschaftlichen Konsens beruht und eingehalten werden muss. Die vergangenen Jahre wurden nicht genutzt, die vorhandenen Alternativen in den Betrieben flächendeckend umzusetzen. Der Aufschub dient der Bundesregierung vor allem dazu, der Kastration unter Lokalanästhesie den Weg zu ebnen. Diese bisher noch nicht zugelassene Methode wäre für die ferkelproduzierenden Betriebe mit dem geringsten Aufwand verbunden, ginge aber ebenfalls erheblich zu Lasten der Tiere. Rüdiger Jürgensen, Geschäftsführer VIER PFOTEN Deutschland
Die Kastration unter Lokalanästhesie ist keine Alternative
Die Tierschutzorganisationen sprechen sich deutlich gegen die Ferkelkastration unter Lokalanästhesie durch die Tierhalter (»4. Weg«) aus und teilen damit die Position etlicher Verbände aus der Tierärzteschaft. Sie lehnen die von Bundeslandwirtschaftsministerium und Fleischindustrie fokussierte Maßnahme aus Tierschutzgründen ab: Es erfolgen bis zu vier äußerst schmerzhafte Injektionen in Hoden und Samenstrang. Die Tierärzteschaft und die Tierschutzorganisationen bezweifeln zudem, dass Tierhalter diese Methode korrekt durchführen. Darüber hinaus kritisieren sie an der Lokalanästhesie, dass sie den Schmerz bei der Hodenentfernung nicht ausreichend ausschaltet.
Seit der Änderung des Tierschutzgesetzes von 2013 bestand für die betäubungslose Ferkelkastration eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Große Koalition will nun das damals beschlossene Verbot um zwei Jahre verschieben und dazu in Kürze einen Gesetzentwurf im Bundestag vorlegen. Nach Beratungen im Parlament und den Fachausschüssen könnte der Bundestag schon im November über eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes abstimmen.
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