EuGH-Urteil: Geschmack kann nicht urheberrechtlich geschützt werden
Eine "präzise und objektive Identifizierung" von Geschmack sei nicht möglich, da dieser subjektiv sei, argumentierte das EU-Gericht (Rechtssache C-310/17).
Hintergrund ist eine Klage des niederländischen Frischkäse-Herstellers Levola, der seine Rechte am Geschmack seines "Heksenkaas" durch einen Konkurrenten verletzt sah. Das andere Unternehmen hatte einen Käse auf den Markt gebracht, der dem Levola-Produkt in Geschmack und Konsistenz ähnelte. Das zuständige niederländische Gericht wollte vom EuGH wissen, ob Geschmack nach EU-Recht unter den Schutz des Urheberrechts gestellt werden kann. Über den konkreten Fall muss jetzt das niederländische Gericht entscheiden./swe/DP/jha (dpa)
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