Bundesregierung stärkt den Bezeichnungsschutz Milch
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Bei veganen und pflanzlichen Produkten darf zum Beispiel nicht durch Etikett, Werbung oder Aufmachung irgendwelcher Art behauptet oder der Eindruck erweckt werden, dass es sich bei dem betreffendem Erzeugnis um ein Milcherzeugnis handelt. Ein Verstoß gegen diese Regelung ist strafbewehrt und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.
Darüber hinaus ist es – so die Bundesregierung in der Gesetzesänderungsbegründung – erforderlich, aufgrund mehrerer gravierender Fälle von Verstößen, vor allem im Bereich der Nutzung von Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen für pflanzliche Erzeugnisse, die Geldbußen in den Bußgeldvorschriften zu verdoppeln.
Der Milchindustrie-Verband hofft, dass dieses deutliche Signal der Politik und die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum europaweit geltenden Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse dazu führen werden, dass die zu beklagenden Verstöße gegen den Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse nun deutlich zurückgehen werden.
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