Verfassungswidrige erhobene Biersteuer wird nicht zurückerstattet
Bayerischer Brauerbund
Der Bayerische Brauerbund e.V. hatte in einem Musterverfahren gegen das Haushaltsbegleitgesetz aus dem Jahre 2004 den Klageweg bis zum Bundesfinanzhof beschritten. Dieser hatte die verfassungsrechtlichen Bedenken des Spitzenverbandes der bayerischen Brauwirtschaft bereits 2011 bestätigt und die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des damaligen Gesetzgebungsverfahrens an das BverfG gegeben. Schwerwiegende Mängel im Gesetzgebungsverfahren und die Überschreitung der Kompetenzen des Vermittlungsausschusses, der das unter der Bezeichnung „Koch-Steinbrück-Papier“ bekannt gewordene Gesetz zum stufenweisen Abbau von Subventionen erarbeitet hatte, werden als Gründe für die verfassungswidrige Biersteuererhöhung vom BVerfG genannt.
Brauerpräsident Georg Schneider bezeichnet die Entscheidung des BVerfG als Skandal: „Die Biersteuermengenstaffel ist eine über Jahrzehnte funktionierende Mittelstandskomponente, die durch einen ermäßigten Biersteuersatz die Wettbewerbsfähigkeit und das Überleben von vielen kleinen und mittleren Brauereien sichert. Nun stellt das oberste Gericht fest, dass die Staffel verfassungswidrig zum Nachteil der Branche geändert wurde, aber von den widerrechtlich zu viel eingezogenen Steuern gibt es keinen Cent zurück.
Warum haben hunderte Brauereien 15 Jahre lang, Monat für Monat gegen ihren erhöhten Biersteuerbescheid Beschwerde eingelegt? Nur, um am Ende Recht zu bekommen? Da wird das Wort “Mittelstandsfreundlichkeit” zur politischen Worthülse und das Vertrauen in den Rechtsstaat mit Füßen getreten!“
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kann der Bundesfinanzhof, bei dem der Bayerische Brauerbund stellvertretend für die Branche mit einem Musterverfahren geklagt hat, alle dort anhängigen Klage- und Einspruchsverfahren abarbeiten und abschließen. Die stille Hoffnung auf eine Rückerstattung der verfassungswidrig abgeführten Biersteuer in Millionenhöhe wurde mit der heute bekannt gewordenen Entscheidung des BVerfG in der Brauwirtschaft von bitterer Enttäuschung abgelöst.
Meistgelesene News
Organisationen
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.