Alleine 12 Prozent der Kündigungen eindeutig fehlerhaft
Kündigung per WhatsApp & Co.: 5 Prozent der Kündigungen sind allein schon wegen Formfehlern anfechtbar. Diese und weitere Zahlen hat die Kanzlei RATIS gemeinsam mit dem Data Science Unternehmen ONE LOGIC in ihrer überregionalen Kündigungsstudie 2018 ausgewertet.
Für die Kündigungsstudie wurden 785 Kündigungsfälle untersucht. Auffällig ist, dass mindestens 12 Prozent der Kündigungen eindeutig fehlerhaft sind; entweder weil Arbeitgeber den besonderen Kündigungsschutz missachten oder Formfehler beim Kündigungsschreiben begehen.
Formale Fehler: 5 Prozent der Arbeitgeber kündigen falsch
Trotz fortschreitender Digitalisierung kann ein Arbeitsvertrag nicht online gekündigt werden; zulässig ist nur eine schriftliche Kündigung auf Papier. Das heißt im Umkehrschluss, dass Kündigungen, die mündlich, handschriftlich oder digital per E-Mail, WhatsApp o.ä. erfolgen, ungültig und somit anfechtbar sind. 5 Prozent der Arbeitgeber wissen über diese Tatsache offensichtlich nicht Bescheid.
Besonderer Kündigungsschutz: Fast 7 Prozent der Arbeitnehmer zu Unrecht gekündigt
Im Arbeitsrecht gelten bestimmte Personengruppen als besonders schutzwürdig. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber über den allgemeinen Kündigungsschutz hinaus die Kündigung für diese Personen ausgeschlossen oder erschwert hat. Dennoch fanden sich bei den untersuchten Fällen 52 Arbeitnehmer, die trotz besonderem Kündigungsschutz eine Kündigung erhalten haben. Dazu zählen Menschen mit Behinderung (73% der schutzbedürftigen Arbeitnehmer), Schwangere (21%) sowie Betriebsratsmitglieder (6%).
14 Prozent werden fristlos gekündigt
Eine Kündigung kann ordentlich oder fristlos erfolgen. Im Jahr 2018 haben 14 Prozent der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung erhalten. "In der Regel muss dieser Kündigungsform ein schwerer Verstoß vorausgehen, damit sie rechtlich haltbar ist. Dennoch hat sich die Zahl der fristlosen Kündigungen unserer Erfahrung nach erhöht, weil Arbeitgeber damit ihre Verhandlungsgrundlage verbessern wollen", erklärt Sven Galla, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Kanzlei RATIS.
Über die Studie
Anonymisierte Auswertung von 785 Kündigungsfällen aus 2018. Darunter ausschließlich Arbeitnehmer mit Rechtsschutzversicherung. Statistisch nicht signifikante Ergebnisse. Die Stichprobe kann Indikatoren für Kündigungsumstände liefern. Durchgeführt vom Data Science Unternehmen ONE LOGIC.
Die Kündigungsstudie 2018 ist oben rechts im Kasten verlinkt.
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