Kaffeebecher aus Bambus stark belastet
clarabsp/ Pixabay
Bambusbecher sind schlechter als ihr Ruf
Wer zu einem Becher aus Bambus greift, geht davon aus, eine umweltfreundlichere Alternative zum Einwegbecher zu nutzen. Viele Hersteller bewerben ihr Bambusgeschirr ausdrücklich als recycel- und kompostierbar. Tatsächlich werden die Becher nicht weiterverwertet. Denn sie bestehen zum Teil aus Kunststoff oder sind mit Kunststoff verklebt. Dazu kommt: Wenn die Becher mit heißen Getränken befüllt werden, können gesundheitsgefährdende Stoffe in den Becherinhalt übergehen. In einem aktuellen Test der Stiftung Warentest wurden neun von zwölf getesteten Mehrwegbechern aus Bambus mit mangelhaft bewertet. Davon fielen zwei wegen der Schadstoffmengen und der Kennzeichnung durch. Fünf werden irreführend als umweltfreundliche Alternative zu Einwegbechern beworben. Sieben Becher geben unzulässige Mengen an Schadstoffen ab, wenn sie mit heißen Flüssigkeiten befüllt werden. Sie hätten gar nicht erst in den Verkauf gelangen dürfen. Daher fordert der vzbv ein generelles Verbot von Bambusbechern mit einem Anteil von Füllstoffen.
Lebensmittelüberwachung unzureichend
Um Verbraucher besser vor schadstoffbelasteten Verpackungen und Geschirr zu schützen, muss die Lebensmittelüberwachung verbessert werden. Für alle sogenannten Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Bambus müssen die Lebensmittelbehörden eine „Vorführpflicht“ erlassen. Das bedeutet gesetzlich festgelegte, verstärkte Einfuhrkontrollen für solche Produkte. Die Importeure müssten die Ware dann bei den Überwachungsbehörden vorführen und ihre Sicherheit nachweisen. Für in Deutschland hergestellte Produkte müssten selbstverständlich die gleichen Anforderungen gelten.
Falsche Umweltversprechen täuschen Verbraucher
Der Test der Stiftung Warentest ergab zudem eine irreführende Bewerbung einiger Bambusbecher als umweltfreundliche Alternative. Der vzbv fordert, dass Verbraucher nicht über Umwelteigenschaften getäuscht werden dürfen. Die Behörden müssen deshalb dafür sorgen, dass keine falschen oder irreführenden Werbeaussagen zu Recyclingfähigkeit oder Kompostierbarkeit gemacht werden. Damit Verbraucher erkennen können, woraus Verpackungen und Geschirr hergestellt sind, müssen Materialangaben hier verpflichtend werden.
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