Säuglingsnahrung: die Standards steigen, die Unterschiede bleiben

16.01.2020 - Deutschland

Ab diesem Jahr gelten in der EU neue Regeln für die Zusammensetzung von Säuglingsnahrung. Experten begrüßen die Weiterentwicklung der bestehenden Normen. Doch auch in Zukunft gilt: Nicht alle Säuglingsmilchen sind gleich - auch die neuen EU-Regeln schließen nicht die Lücke zwischen forschungsbasierten Rezepturen und solchen, die nur die Mindeststandards erfüllen.

Milupa Nutricia GmbH

Säuglingsnahrung: die Standards steigen, die Unterschiede bleiben

Muttermilch ist für Babys die allerbeste Nahrung. Das steht außer Frage, denn sie enthält alle wichtigen Nährstoffe in genau der richtigen Menge, die ein Baby für sein individuelles Wachstum und seine Entwicklung benötigt. Können oder wollen Mütter nicht oder nicht ausschließlich stillen, müssen sie nach Rücksprache mit ihrer Hebamme oder dem Kinderarzt auf industriell hergestellte Säuglingsnahrung zurückgreifen. Deshalb stellt die Europäische Union zu Recht hohe Anforderungen an Säuglingsnahrung und passt diese immer wieder an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung an.

Was ändert sich im Jahr 2020? Ab Februar gilt eine neue EU-Verordnung, die durch verpflichtende und optionale Inhaltsstoffe die Zusammensetzung von Anfangs- und Folgenahrungen reguliert. Für sogenannte HA-Nahrungen, also spezieller Babynahrung mit hydrolysiertem (aufgespaltenem) Eiweiß, gilt die Verordnung ab 2021.

Unter Forschern und Fachärzten der Kinderheilkunde ist mittlerweile unumstritten, dass zu viel Protein im Säuglings- und Kleinkindalter problematisch ist, insbesondere im Hinblick auf ein erhöhtes Übergewichtsrisiko. Aus diesem Grund wurde der Höchstwert für Eiweiß deutlich gesenkt. Gleichzeitig hob die EU zum Beispiel den vorgeschriebenen Mindestwert für essentielle Nährstoffe wie Linolsäure an. Zudem müssen alle Milchnahrungen künftig Docosahexaensäure (DHA) enthalten - bis dahin war die Zugabe optional und nur einige wissenschaftlich basierte Milchnahrungen enthielten diesen wichtigen Inhaltsstoff.

Die EU setzt also bei Mikro- und Makronährstoffen Mindeststandards für alle Anbieter. Doch es wird auch weiterhin Qualitätsunterschiede geben. Denn die Verordnung stellt Herstellern frei, optionale Inhaltsstoffe wie die Omega-6-Fettsäure Arachidonsäure (ARA) hinzuzufügen.

Auch andere auf Basis intensiver Forschung entwickelte Inhaltsstoffe dürfen hinzugefügt werden - wenn deren Sicherheit wissenschaftlich nachgewiesen sind. Von dieser Möglichkeit machen die Hersteller forschungsbasierter Folgemilch Gebrauch. Nicht vorgeschriebene aber von vielen Experten empfohlene Inhaltsstoffe sind beispielsweise bestimmte Milchsäurebakterien oder humane Milch-Oligosaccharide (HMOs)).

Sofern Säuglinge nicht gestillt werden, stellte beispielsweise Professor Karl Zwiauer, Leiter der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde an der Universitätsklinik in St. Pölten (Österreich) bei einem Expertengespräch fest: "ist es evident, dass Milchen von einem Unternehmen, das Forschung betreibt, zu bevorzugen sind." Können Mütter nicht stillen und sind unsicher bei der Produktauswahl sind ist es immer ratsam den Kinderarzt zu konsultieren, der fachliche Auskunft geben kann.

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