Gericht vertagt Urteil im Streit um irreführende Werbung
Im Streit zweier Händler von kompostierbaren Kaffeekapseln um irreführende Werbung hat das Oberlandesgericht (OLG) München seine Entscheidung vertagt. Das Urteil möchte das OLG nun am 26. März verkünden.
Die streitenden Händler hatten am Donnerstag ihre «zahlreichen Argumente» vorgetragen, die es nun erstmal zu bewerten gelte, wie der Vorsitzende Richter sagte. Zudem hatte das Gericht bei seiner Verhandlung mit einer Vielzahl an Änderungsanträgen zu tun.
Die Richter gaben bereits zu erkennen, dass sie den Argumenten des Klägers folgen und die strittige Werbung ebenfalls für irreführend halten.
Der Kaffeehändler wirft seinem Konkurrenten vor, auf dessen Internetseite mit Aussagen wie «Die (...) Kapsel ist vollständig kompostierbar» Kunden in die Irre zu führen. Zudem werbe er mit Zertifikaten für die Kompostierbarkeit der Kaffeekapseln im Hausmüll, die diese Zertifikate gar nicht bescheinigen würden.
Um dagegen vorzugehen, hatte das Unternehmen zunächst eine einstweilige Verfügung beantragt. Dies war vom Landgericht München I aber abgelehnt worden. Die Richter hatten damals keine Dringlichkeit erkennen können und auch nicht in der Sache entschieden.
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