Keine Experimente zulasten der Milchproduzenten
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Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 3. Februar 2020, mit Frist bis am 10, Mai 2020, ein landwirtschaftliches Verordnungspaket in die Vernehmlassung gegeben. Beabsichtigt ist, die geänderten Verordnungen am 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Die SMP hat Stellung genommen und hält fest:
Grenzschutz aufrechterhalten
Die vorgeschlagene weitere Lockerung des Grenzschutzes lehnt die SMP vehement ab. Mit der Möglichkeit des Imports von Butter in Kleinpackungen würde der Druck zur Lockerung des Grenzschutzes massiv steigen und der Milchpreis käme unter Druck. Mehrmals wird in der Vernehmlassungsunterlage argumentiert, dass die Kontingente nicht gefüllt werden, was schlecht sei und folglich eine Änderung von Versteigerungs- zum Windhundverfahren rechtfertige. Die SMP hat absolut kein Verständnis für jegliche Massnahmen, die eine höhere Ausnutzung der Kontingente bewirken sollen. Dies wäre nicht im Interesse des Produktions- und Werkplatzes Schweiz.
Verkäsungszulage und Zulage für die silagefreie Produktion unverändert auszahlen!
Nach eingehender Abwägung lehnt die SMP den vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Ausrichtung der Verkäsungszulage und der Zulage für silagefreie Produktion ab. Die Milchproduzenten sind wie kein anderer Sektor der Schweizer Landwirtschaft dem Marktdruck durch die offenen Grenzen zur EU ausgesetzt. Gemäss den Erläuterungen könnte die direkte Auszahlung der Zulagen zu einem Preisdruck bei der Molkereimilch führen. Konkret steht in der Vernehmlassungsunterlage (Seite 99):
"Vor allem im Export könnten durch die Senkung der Schweizer Preise für verkäste Milch die Käseeinkäufer Druck auf die Käsepreise machen, was wiederum die Milchpreise im Inland negativ beeinflussen würde. Durch die tieferen Preise für verkäste Milch könnten auch die Preise für Molkereimilch sinken".
Ein zusätzlicher Preisdruck ist nicht akzeptabel. Bisher wurden die Milchpreise sowohl bei Käserei- wie bei Molkereimilch inklusive der Zulagen vereinbart. Wechselt wegen der direkten Ausrichtung der Zulagen das Preissystem, führt dies generell bis zu 14 Rappen (10.5 Rp. Verkäsungszulage, 3 Rp. Zulage für silagefreie Produktion) tieferen netto Milchpreisen. Zuerst bei der zu Käse verarbeiteten Milch und in diesem Sog später auch bei der Milch der weissen Linie. Die mit dem unterschiedlichen Grenzschutz implizierte Wirkung der Zulagen geht dabei verloren. Werden die Zulagen nicht mehr über die Verarbeiter ausgerichtet, besteht viel weniger Anreiz zur fristgerechten und korrekten Meldung an die Administrationsstelle. Für die Milchproduzierenden gibt es zudem viel weniger Rechts- und Durchsetzungssicherheit.
Nur produzieren wo Markt vorhanden ist
Die SMP lehnt es ab, die Zulage für silagefreie Produktion bei bactofugierter und pasteurisierter verkäster Milch auszurichten. Dies weil nicht eine teurere Produktionsweise gefördert werden soll, ohne dass dafür ein Markt vorhanden ist. 2018 wurde auf einer Milchmenge von 1'754'700'000 kg die Verkäsungszulage und auf einer Milchmenge von 993'700'000 die Zulage für die silagefreie Produktion bezahlt. Die Differenz der Menge beträgt 761'000'000 kg. Die Akteure können privatrechtlich regeln, wieweit silagefreie Käsereimilch produziert werden soll und dafür die Zulagen auszurichten sind. Wegen der erweiterten Ausrichtung der Zulage würde vermehrt die Produktion silagefreier Milch geltend gemacht. Mit der breiteren Ausrichtung würden mehr Mittel beansprucht. Weil die Zahlungsposition beschränkt ist, müssten deshalb vermutlich die Ansätze für die Verkäsungszulage gekürzt werden, was zu weiterem Preisdruck führen würde.
Der Auszahlungsmodus der Zulagen ist also nicht als isolierter administrativer Prozess, sondern im Gesamtkontext zu beurteilen.
Keine zusätzlichen Gebühren!
Für Produktions-Programme der Branchen (bspw. Mehrwertprogramme), die auch im Interesse des Bundes sind, soll die Datenweitergabe auch möglich sein. Dafür sollen aber keine Gebühren erhoben werden. Damit sollen Massnahmen der Branchen für die nachhaltige Produktion unterstützt werden. Selbstverständlich sind die Aspekte des Datenschutzes, wie die Zustimmung der Betroffen und die Absicherung der Systeme, immer einzuhalten.