Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft

Bedingungen müssen für alle Seiten fair sein

26.05.2020 - Deutschland

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) unterstützt grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung, in der Fleischwirtschaft zu für alle Beschäftigten besseren Arbeitsbedingungen beizutragen. Das heute vom Bundeskabinett beschlossene generelle Verbot von Werkverträgen ausschließlich für die Fleischwirtschaft ist jedoch zu weitreichend.

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Ein Zwang, zur Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen nur eigene Arbeitnehmer einzustellen, und damit jegliche Formen von Arbeitnehmerüberlassungen oder Werkverträge auszuschließen, ist nicht zielführend und verstößt gegen das Übermaßgebot. Arbeitnehmerüberlassungen und Werkverträge jeder Art sagen grundsätzlich nichts über die Arbeitsbedingungen aus. Somit ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zur Zielerreichung des Arbeitsschutzes nicht gewahrt. Durch den Zwang, nur eigene Arbeitnehmer einzustellen, würde die Fleischbranche einseitig benachteiligt. Stattdessen müssen Werkverträge so ausgestaltet werden, dass sie für alle Seiten fair und zuverlässig sind.

Die Fleischwirtschaft arbeitet intensiv an der Verbesserung der Arbeitsverhältnisse. In den vergangenen Jahren wurde bereits eine Vielzahl von Mitarbeitern aus anderen Vertragsverhältnissen in die Stammbelegschaft aufgenommen.

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