Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft
Bedingungen müssen für alle Seiten fair sein
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Ein Zwang, zur Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen nur eigene Arbeitnehmer einzustellen, und damit jegliche Formen von Arbeitnehmerüberlassungen oder Werkverträge auszuschließen, ist nicht zielführend und verstößt gegen das Übermaßgebot. Arbeitnehmerüberlassungen und Werkverträge jeder Art sagen grundsätzlich nichts über die Arbeitsbedingungen aus. Somit ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zur Zielerreichung des Arbeitsschutzes nicht gewahrt. Durch den Zwang, nur eigene Arbeitnehmer einzustellen, würde die Fleischbranche einseitig benachteiligt. Stattdessen müssen Werkverträge so ausgestaltet werden, dass sie für alle Seiten fair und zuverlässig sind.
Die Fleischwirtschaft arbeitet intensiv an der Verbesserung der Arbeitsverhältnisse. In den vergangenen Jahren wurde bereits eine Vielzahl von Mitarbeitern aus anderen Vertragsverhältnissen in die Stammbelegschaft aufgenommen.
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