Schweinefleisch-Check: Was gesetzlich erlaubt ist, ist fürs Tier eine Qual

Licht in den Kennzeichnungs-Dschungel bringen

26.05.2020 - Österreich

VIER PFOTEN und der Konsumentenschutz der AK Oberösterreich haben sich die gesetzlichen Bedingungen für die Schweinemast und einige Labels für Schweinefleisch genauer angesehen. In der Übersicht wird deutlich: Die gesetzlichen Mindeststandards sind aus Tierschutzsicht viel zu schwach. Das für österreichisches Schweinefleisch am meisten verwendete AMA-Gütesiegel geht über die gesetzlichen Kriterien kaum hinaus. Bio Austria sowie auch das AMA-Biosiegel und AMA+Tierwohl bedeuten Verbesserungen fürs Tier, wenn auch keine hohen Tierwohl-Standards in allen Bereichen.

Hans/ Pixabay

98 Prozent des österreichischen Schweinefleisches stammen aus konventioneller Tierhaltung, das bedeutet, es werden im überwiegenden Teil der Fälle alleine diese gesetzlichen Mindeststandards erfüllt. Das betrifft auch das Standard-AMA-Gütesiegel“, erklärt VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck. „Das heißt auch: Die betäubungslose Ferkelkastration ist erlaubt, Vollspaltenböden sind erlaubt, es gibt keine verpflichtende Einstreu, ein viel zu geringes Platzangebot, Schwänze werden routinemäßig kupiert. Aus Tierschutzsicht ist das völlig ungenügend. Hier werden die Tiere dem Haltungssystem angepasst und dafür zurechtgestutzt. Es sollte aber genau umgekehrt sein: Die Haltung sollte den Bedürfnissen der Tiere angepasst sein.“

Die betäubungslose Ferkelkastration ist auch in der Bio-Haltung noch nicht explizit verboten. Alleine die Tierwohl-Gütesiegel „Tierwohl verbessert“ und „Tierwohl-kontrolliert“ (2 Häkchen) der Gesellschaft Zukunft Tierwohl und „Tierschutz-kontrolliert“ von VIER PFOTEN können diese grausame Praxis für die Konsumenten mit Sicherheit ausschließen.

Beim Thema Transport und Schlachtung ist es alleine das VIER PFOTEN Gütesiegel, das Tierwohl-Standards garantiert. „Auch die Bio-Austria-Haltung endet leider im Moment, in dem der Transport zum Schlachthof losgeht“, sagt Weissenböck. „Dabei sind gerade Transport und Schlachtung extrem heikel und ganz erhebliche Stressfaktoren für die Tiere.“ Beim „Tierschutz-kontrolliert“-Gütesiegel werden neben Tierwohl-Kriterien bei der Haltung daher auch strenge Richtlinien für diese Bereiche gefordert und kontrolliert.

Was die Vollspaltenböden betrifft, so sind sie zwar in der Bio-Haltung, bei AMA+Tierwohl und den unter die Lupe genommenen Tierwohlsiegeln verboten. Weissenböck: „Aber wir müssen uns immer vor Augen halten, dass nur zwei Prozent der Schweine in Österreich überhaupt biologisch gehalten werden.“ Mehr als die Hälfte der Schweine in Österreich fristet ihr Leben nach wie vor auf Vollspaltenböden, meist auf Beton. Dies bedeutet ein hartes Stehen und Liegen direkt über ihren eigenen Fäkalien. Die Tiere leiden unter Gelenksentzündungen, Lungenkrankheiten durch die Ammoniakdämpfe und Verhaltensstörungen.

Ausschließlich die Bio- und Tierwohl-Gütesiegel garantieren übrigens eine zu 100 Prozent gentechnikfreie Fütterung. „80 Prozent des für die konventionelle Tierhaltung importierten Sojaschrots in Österreich stammen von gentechnisch veränderten Sojabohnen“, erklärt Weissenböck. „Diese Sojabohnen kommen aus Südamerika, wo die Regenwälder zu ihrer Gewinnung abgebrannt werden und wertvoller Lebensraum vernichtet wird. Das ist sowohl aus Umwelt-, Klima- und als auch aus Artenschutzgründen absolut inakzeptabel“, so Weissenböck.

VIER PFOTEN empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten, denen Tierwohl am Herzen liegt und die auf tierische Produkte nicht verzichten können bzw. wollen, weniger und dafür Fleisch aus besserer Haltung zu konsumieren.

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