Werkverträge in Fleischbranche werden abgeschafft
Es muss unbedingt beim Tierwohl was getan werden
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Bei einem Werkvertrag trifft etwa ein Schlachthofbetreiber mit einem Subunternehmer eine Vereinbarung über die Schlachtung von einer bestimmten Anzahl Tiere für eine bestimmtes Entgelt. Wie und mit wie vielen Arbeitnehmern der Subunternehmer dies umsetzt, bleibt ihm überlassen.
Die Kanzlerin hob hervor, dass im Konjunkturprogramm 300 Millionen Euro zur Verfügung stünden, um möglichst schnell Ställe unter Tierwohlgesichtspunkten umbauen zu können. Dies dürfe aber nicht so gestaltet werden, dass es am Schluss keine Bauern mehr gebe, die Tiere halten wollten. Das werde wohl einige Jahre dauern: "Wir müssen aber beim Tierwohl unbedingt etwas tun."
Es könne jedenfalls nicht sein, dass aus dem Ausland, etwa aus Dänemark, viele Rinder oder Schweine hier in Deutschland geschlachtet würden, "weil es hier so schön billig ist". Hier müsse man preislich etwas tun. Und man müsse dann auch auf der sozialen Seite schauen, dass das nicht Menschen vom Fleischessen ausschließe./rm/sk/DP/jha (dpa)
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