Fleischwirtschaft hält sich Klage gegen 'schwammiges' Gesetz offen

03.08.2020 - Deutschland

Die Fleischwirtschaft hat das geplante Gesetzespaket zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Branche als "schwammig" kritisiert und hält sich eine Klage offen.

"Nicht, wenn es um das Verbot der Werkverträge geht. Gegen die geplanten Eingriffe in das Gesellschaftsrecht der Unternehmen würden wir dagegen sehr wohl klagen", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Fleischwirtschaft (VDF), Heike Harstick, der "Welt" (Donnerstag). Sie kritisierte, der Kern des Gesetzes sei sehr weitreichend und lasse reichlich Platz für Interpretationen.

"Teilweise weiß man gar nicht, was noch erlaubt ist und was nicht", sagte Harstick. "Es kann sich also niemand darauf verlassen, was am Ende wie ausgelegt wird. Und das bei einem Strafmaß von 500 000 Euro." Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schieße weit übers Ziel hinaus. "Wenn die Passagen im Gesetz so bleiben, werden das viele Unternehmen nicht überstehen", sagte Harstick.

Heil plant, dass Werkverträge vom 1. Januar 2021 an und Leiharbeit vom 1. April 2021 an verboten sein sollen. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmen bestimmte Aufträge und Tätigkeiten an andere Firmen, die sich um die komplette Ausführung kümmern. Das Verbot wird nach Ansicht der Regierung dazu führen, dass Arbeitnehmerrechte in der Branche besser beachtet werden.

Eingeführt werden sollen außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen, da nach Ansicht der Regierung Betriebe zu selten kontrolliert werden. Von 2026 an sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe Besuch von den Behörden bekommen.

Gegen ein Verbot von Werkverträgen, die meisten Regelungen zum Arbeitsschutz, elektronische Zeiterfassung und geplante Kontrollen habe die Branche keine Einwände, sagte die Verbandschefin. Das Problem seien tiefe Eingriffe in die gesellschaftsrechtlichen Strukturen der Unternehmen durch das Gesetz. "Die werden teils komplett infrage gestellt, indem zum Beispiel der Begriff des Inhabers neu gefasst wird und Kooperationen, Doppelgesellschafter oder sogar Lohnschlachtung untersagt werden." Das alles habe aber mit den Arbeitsbedingungen für die Arbeiter nichts zu tun. "Stattdessen werden unternehmerische Freiheiten beschnitten", sagte Harstick./bvi/DP/zb (dpa)

Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen

Weitere News von unseren anderen Portalen

Themenwelt Künstliche Intelligenz (KI)