Lieferkettengesetz: Ernährungsindustrie fordert Nachbesserungen

04.03.2021 - Deutschland

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie hat die Zielsetzung des heutigen Kabinettsbeschlusses zu einem "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" stets begrüßt fordert jedoch umfangreiche Nachbesserungen:

BVE Bundesvereinigung d. Dt. Ernährungsindustrie/ Christoph Assmann/Berlin

Stefanie Sabet, BVE-Geschäftsführerin und Leiterin Büro Brüssel.

Die Unternehmen der Ernährungsindustrie verurteilen jegliche Art der Menschenrechtsverletzung und sind sich ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten in ihren Produktionsstandorten und direkten Lieferbeziehungen im In- und Ausland bewusst. Die deutsche Ernährungsindustrie sieht in der gesetzlichen Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Lieferketten gemäß internationaler Übereinkommen jedoch eine europäische Aufgabe. Als Blaupause für den zeitnah zu erwartenden EU Gesetzesvorschlag ist der heutige Kabinettsbeschluss nicht dienlich.

"Das Lieferkettengesetz, das jetzt in den parlamentarischen Prozess geht, definiert die unternehmerische Sorgfaltspflicht an vielen Stellen unzureichend und zu weitreichend. Die so notwendige Rechtssicherheit wird nicht geschaffen.", sagt BVE-Geschäftsführerin Stefanie Sabet. "Unternehmen benötigen verbindliche Standards für das von ihnen erwartete Verhalten und die erwarteten Verfahren in der Lieferkette, insbesondere braucht es für die mittelbare Lieferantenebene eine deutliche Beschränkung der Sorgfaltspflichten. . Das vorgelegte Gesetz enthält viele unbestimmte Rechtsbegriffe und lässt offen, was als angemessen zu bewerten ist. Es fehlt nicht nur an Rechtssicherheit, sondern auch an Rechtsgleichheit, da Unternehmen ohne Sitz in Deutschland, die hierzulande aber Geschäftstätigkeiten haben, nicht erfasst werden. Das führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen. Auch muss es klare Kriterien geben, wer die geplante Prozessstandschaft erhalten kann, hier muss Transparenz geschaffen werden. Schließlich bleiben die umweltbezogenen Sorgfaltspflichten weitreichend und unkonkret; auch fehlt eine Klarstellung, wie mit bereits bestehenden Berichtspflichten, Brancheninitiativen oder Zertifizierungen umgegangen wird.

"Wir erwarten eine große Betroffenheit unserer mittelständischen Branche durch dieses Gesetz, da die große Mehrheit der Lebensmittelhersteller großen Unternehmen zuliefert, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Insofern ist die mangelhafte Rechtssicherheit und der weitreichende Geltungsbereich auf die gesamte Lieferkette absolut unbefriedigend und im parlamentarischen Prozess zwingend zu korrigieren." sagt Sabet.

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