Umfrage: Kündigung unter Vorwand Corona-Pandemie
Befürchtung unter Arbeitnehmern wächst
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
"Nicht nur das Ergebnis der Arbeitnehmer-Umfrage ist alarmierend, sondern auch die bereits ansteigende Anzahl von Fällen in den Kanzleien", sagt Alicia von Rosenberg, Arbeitsrechtlerin mit Kanzlei in Berlin.
"Die Corona-Pandemie ist als alleiniger Grund für eine Kündigung nicht ausreichend. Gibt der Arbeitgeber wirtschaftliche Probleme als Kündigungsgrund an, muss er diese auch nachweisen. Der Gesetzgeber hat im Zuge der Pandemie keine besonderen Regelungen erlassen, die den Kündigungsschutz von Arbeitnehmern aufweichen", so Rechtsanwältin Alicia von Rosenberg weiter.
Neben den Anfragen von Arbeitnehmern, häufen sich zunehmend auch die Kontaktaufnahmen von Arbeitgebern, die auf der scheinbaren Zielgeraden der Pandemie noch rasch tätig werden möchten.
Die folgenden zwei Motive stehen bei Arbeitgebern aktuell im Vordergrund, um Kündigungen durchzuführen:
1. Die Annahme, die Corona-Krise biete die Gelegenheit, unliebsame Mitarbeiter einfacher loszuwerden.
2. Sog. Rightsizing - Die Krise hat dazu geführt, dass viele Unternehmen ihre Organisation neu betrachten. Einsparungen beim Personal, dem meist größten Kostenblock, sind häufig das erste Mittel der Wahl. Ob sie rechtmäßig durchgeführt werden oder nicht sei erstmal nachrangig.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, sollten diese also in jedem Fall prüfen lassen. Denn selbst wenn ein betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegt, werden häufig Verfahrensfehler gemacht, die zur Unwirksamkeit führen können.
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