Schluss mit Junkfoodwerbung, die sich an Kinder richtet
Das heute veröffentlichte österreichische Nährwertprofil könnte Werbung für ungesunde Lebensmittel verhindern – es muss nur richtig angewendet werden
Bild von Thorsten Frenzel auf Pixabay
Seit heute hat Österreich offiziell ein Nährwertprofil, das sich stark an dem der WHO orientiert. Denn heute hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz das von der Nationalen Ernährungskommission am 31. Mai beschlossene „Nährwertprofil zur Lenkung von Lebensmittelwerbung an Kinder in Audiovisuellen Medien” veröffentlicht. foodwatch Österreich begrüßt den österreichischen Vorstoß, denn bisher haben noch nicht viele Länder ein klares Nährwertprofil, um Kinderwerbung für Junkfood und Co wirksam zu beschränken. Allerdings ist das österreichische Nährwertprofil für Fernsehsender oder Betreiber*innen von Social-Media-Kanälen derzeit nicht verpflichtend. Heidi Porstner und Lisa Kernegger, die beiden Leiterinnen von foodwatch Österreich, weisen auf dieses Manko hin: „Es ist toll, dass sich das österreichische Nährwertprofil so klar an dem der WHO orientiert. Es kann aber Werbung für Süßigkeiten, salzige Snacks und Limonaden nur wirksam beschränken, wenn es von allen Anbieter*innen für Kindersendungen verpflichtend verwendet wird. Dafür fehlt derzeit die gesetzliche Grundlage. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass sich alle an das Nährwertprofil halten."
Derzeit gilt Selbstregulierung – kein geeignetes Mittel, um Kinderwerbung für Junkfood zu reduzieren
Das Anfang des Jahres in Kraft getretenen Gesetz für Audiovisuelle Mediendienste-Anbieter (AMD-G), also Fernsehsender, YouTube und andere Social-Media-Kanäle, legt zwar fest, dass Kinder besser geschützt werden sollen. Das Ziel sollte sein, „die Einwirkung von Werbung für Lebensmittel und Getränke, die einen hohen Gehalt an Salz, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren oder Transfettsäuren aufweisen, auf Kinder wirkungsvoll zu reduzieren“ (EU-Richtline 2018/1808). Es wurde aber verabsäumt, ein klares und verpflichtendes Nährwertprofil zu verankern. Stattdessen wurden die Mediendienste-Anbieter*innen verpflichtet, sich selbst Regeln aufzuerlegen, welche Bewerbung von unausgewogenen Lebensmitteln im Umfeld von Kindersendungen sie für unangebracht befinden. Ohne klare Vorgaben. Für Heidi Porstner von foodwatch Österreich ist diese Regelung absurd: „So schreibt sich jede*r selbst die Regeln und definiert, was ,unangebracht' ist. Mit dem heute veröffentlichten Nährwertprofil ist zumindest ein klarer Rahmen geschaffen. Da kann jede*r nachlesen, wie viel Zucker der beworbene Kakao enthalten darf und wie viel Fett im Brotaufstrich noch in Ordnung ist, damit die Lebensmittel an Kinder beworben werden dürfen. Allerdings muss die Bundesregierung jetzt dringend dafür sorgen, dass das Nährwertprofil auch verpflichtend von allen Fernsehsendern und Social-Media-Kanälen angewendet wird.“
Selbstregulierungen sind kein geeignetes Mittel, um Kinderwerbung für Junkfood zu reduzieren
In Deutschland hat der wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (WBAE) erst 2020 in einem Gutachten gesetzliche Regelungen empfohlen und beschreibt die „unzureichende Effektivität freiwilliger Selbstkontrollen beim kinderbezogenen Marketing“. Das Gremium verweist auf internationale Erfahrungen, wonach in Ländern mit gesetzlichen Beschränkungen des Kindermarketings der Konsum von Junkfood von 2002 bis 2016 um 8,9 Prozent gesunken ist. In Ländern mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft ist der Konsum im gleichen Zeitraum hingegen um 1,7 Prozent gestiegen.
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