Gericht: Stückzahl von Einzelverpackungen muss angegeben werden
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Den Richtern zufolge hat die Klägerin mit der fehlenden Stückzahlangabe gegen die Lebensmittelinformationsverordnung der Europäischen Union verstoßen. Diese sieht demnach vor, dass Hersteller die Verpackungen, die mindestens zwei Einzelverpackungen enthalten, entsprechend kennzeichnen müssen. Diese Angabe könne für Verbraucherinnen und Verbraucher häufig hilfreicher sein als die Gesamtnettofüllmenge./lkn/DP/mis (dpa)
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