Käpt'n Iglo erleidet vor Gericht Schiffbruch
Bild von Werner Strube auf Pixabay
Iglo sieht Verwechslungsgefahr für die Verbraucher, da Appel ebenfalls mit einem bärtigen Herren vor maritimer Kulisse für seine Fischprodukte wirbt. Der Senat sieht aber offensichtlich keinen unlauteren Wettbewerb, wie sich aus der Abweisung der Klage ergibt.
Schon in der Verhandlung am Vormittag machte der Vorsitzende Richter Andreas Müller deutlich, dass er die Verwechslungsgefahr für sehr gering hält.
Iglo hatte bereits in der ersten Instanz im Dezember 2020 vor dem Münchner Landgericht verloren und ging anschließend in Berufung.
München liegt zwar fern der Nordseeküste, doch sind die Gerichte der bayerischen Landeshauptstadt unter Juristen für ihre Expertise im Wettbewerbsrecht bekannt./cho/DP/he
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.