Einspruch gegen Patent auf energiesparendes Bierbrauen
Unabhängige Privatbrauereien Österreichs und ARCHE NOAH fordern Stopp der Patentierung von Gerste und Bier
uirams / Pixabay
Bei der angeblichen Erfindung handelt es sich um das Ergebnis zufälliger Mutationen der Gerstenpflanze. Eine verringerte Enzym-Aktivität der patentierten Braugerste soll es möglich machen, bei niedrigeren Temperaturen zu brauen. Das umstrittene Gersten-Patent EP2575433 würde den Braukonzernen eine Monopolstellung bei energiesparenden Brauverfahren ermöglichen. Beansprucht werden die Gerste, deren Verwendung zum Brauen und das Bier selbst. Auch Nikolaus Riegler, Sprecher der Unabhängigen Privatbrauereien Österreichs, beanstandet dieses Vorgehen: „Herkömmliche Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Saatgut sind nicht patentierbar, das wissen auch die großen Konzerne. Dazu gibt es gesetzliche Bestimmungen und genau die Einhaltung dieser Vorgaben fordern wir. Wenn Rohstoffe von Konzernen patentiert werden, benachteiligt dies kleinere und mittlere Brauereien, nicht nur in Österreich, sondern in ganz Mitteleuropa.
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Ein neuer Bericht des Bündnisses „No Patents on Seeds“ belegt die drohende Patente-Flut auf Gerste und Bier. Alleine Carlsberg hat in den letzten Jahren über ein Dutzend Patentanträge auf Gerstezüchtung, Gerstenpflanzen, deren Verwendung zum Bierbrauen sowie Bier gestellt. Nicht einmal die Privatisierung gesundheitsrelevanter Eigenschaften ist ein Tabu. So wurde ein Patentantrag auf eine Gerste gestellt, die weniger Gluten beinhaltet – zum Schaden von Menschen die Gluten schlecht vertragen. „Unsere Einsprüche können den wachsenden Zugriff großer Konzerne auf die Grundlagen unserer Ernährung nur bremsen. Die zuständige Bundesministerin Leonore Gewessler muss sich jetzt mit ihren europäischen Kolleg:innen zu einer Konferenz treffen, um das geltende Verbot von Patenten auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere endlich wirksam umzusetzen“, fordert Magdalena Prieler.
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