Wissen über das Mindesthaltbarkeitsdatum reduziert Food Waste

Verbraucherwissen ausbauen, um Lebensmittel zu retten

03.10.2022 - Österreich

„Der 29. September ist der Internationale Tag gegen Lebensmittelverschwendung (food waste), ausgerufen von den Vereinten Nationen. Mehr Wissen über das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln hilft Konsumentinnen und Konsumenten beim richtigen Umgang mit den Produkten. Und das scheint wichtig zu sein, denn allein in Österreich werden laut einer Studie der BOKU pro Haushalt bis zu 133 Kilogramm genießbarer Lebensmittel im Gegenwert zwischen 250 und 800 Euro im Jahr weggeworfen. Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums abzuschaffen oder zu verändern, wie immer wieder diskutiert wird, halten wir für falsch. Denn sie informiert über wesentliche Eigenschaften der Produkte, die andernfalls verloren gehen. Tatsache ist: Wer über das Mindesthaltbarkeitsdatum Bescheid weiß, kann Lebensmittel vor der Tonne retten. Wir klären daher auf“, betont Mag. Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie.

Squirrel_photos / Pixabay

Das Mindesthaltbarkeitsdatum informiert über viele Eigenschaften eines Lebensmittels

„Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist EU-weit geregelt. Es gibt an, bis wann ein ungeöffnetes Lebensmittel bei geeigneter Lagerung sämtliche (!) seiner charakteristischen Eigenschaften mindestens behält. Dazu zählt die Genusstauglichkeit ebenso wie Frische, Geschmack, Aussehen, Farbe, Geruch oder Nährwerte“, erläutert Koßdorff. Ein Beispiel: Topfen ist ein Frischeprodukt, das aus mikrobiologischer Sicht zwar grundsätzlich länger haltbar wäre, aber seinen typischen Frischegeschmack und die Struktur mit der Zeit verliert. „Das Mindesthaltbarkeitsdatum umfasst also alle wesentlichen Produkteigenschaften und nicht nur die bloße hygienische Genussfähigkeit eines Lebensmittels. Das legt das Lebensmittelrecht so fest und ist wichtig zu verstehen. Allein schon die Formulierung ‚mindestens haltbar bis‘ verdeutlicht, dass das Produkt im geschlossenen Zustand jedenfalls bis zu dem deklarierten Datum einwandfrei ist und auch noch danach genussfähig sein kann. Andernfalls müsste es ja ‚höchstens haltbar bis‘ heißen“, so Koßdorff.

„Schauen, riechen, schmecken“

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist also kein „Wegwerfdatum“. Wurde es überschritten, heißt das noch lange nicht, dass das Nahrungsmittel automatisch verdorben ist. „Die ,Garantie‘ des Herstellers für alle Eigenschaften des Lebensmittels ist zwar ,abgelaufen‘, Konsumentinnen und Konsumenten können jedoch selbst sorgfältig testen, ob die Produkte noch genießbar sind. Das geht nach dem Grundsatz ‚schauen, riechen, schmecken‘. Lebensmittel mit untypischem Geruch oder gar Schimmel sollten keinesfalls mehr verzehrt werden“, unterstreicht Koßdorff. Aber Achtung: Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt nur für verschlossene Produktverpackungen. Bei bereits geöffneten Packungen kann das Lebensmittel auch schon vor Überschreiten des Datums nicht mehr genießbar sein. Ebenso bei unsachgemäßer Lagerung, etwa bei direkter Sonneneinstrahlung oder wenn die Kühlkette zu lange unterbrochen wird.

Unterschied zum „Verbrauchsdatum“

Bei sehr leicht verderblichen Waren wie Fleisch, Faschiertem, Fisch oder Rohmilch wird statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben: „zu verbrauchen bis …“. Auch hier gibt die Formulierung der Angabe „zu verbrauchen bis“ eine eindeutige Handlungsanleitung, das Lebensmittel auch tatsächlich bis zu dem angegebenen Datum zu verzehren. Ein Verzehr nach diesem Zeitpunkt kann gesundheitsschädlich sein. Deshalb dürfen Produkte mit überschrittenem Verbrauchsdatum keinesfalls mehr angeboten werden. Konsumentinnen und Konsumenten, die solche Produkte noch im Kühlschrank gelagert haben, sollten diese besser entsorgen.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum legen die Lebensmittelhersteller selbst fest. Das macht Sinn, denn die Produzenten kennen am besten alle Eigenschaften ihrer Produkte, wie die Entwicklung von Keimen oder den pH-Wert. Auch können sie die sensorische Qualität – zum Beispiel Farbe, Aroma, Geruch oder Aussehen eines Lebensmittels – einschätzen. Dazu führen sie umfangreiche Analysen und Lagertests durch. Die rechtlichen Vorgaben für die Deklaration des Mindesthaltbarkeitsdatums sind europaweit in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung geregelt.

Mehr Wissen über die Datumsangaben hilft gegen unnötiges Wegwerfen von Lebensmitteln

Koßdorff hält fest: „Anstatt das Konzept des Mindesthaltbarkeitsdatums über Bord zu werfen, hilft mehr Wissen über die Datumsangabe, bei Lebensmitteln die richtigen Entscheidungen zu treffen. Aufklärung in Schulen und Bildungseinrichtungen oder über die Initiative der Lebensmittelindustrie ,Österreich isst informiert‘ können den Konsumentinnen und Konsumenten die bestehenden Regelungen näherbringen und Alltagswissen über Lebensmittel fördern. Lebensmittelabfälle, die durch eine vermeintlich fehlerhafte Einschätzung von Produkteigenschaften aufgrund der Datumsangabe entstehen, können so nachhaltiger reduziert werden.“



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