Start des Lieferkettengesetzes in Deutschland: Tony's Chocolonely fordert weitergehende Maßnahmen
Tony's Chocolonely / Marieke van der Velden
Seit ihrer Gründung 2005 ist es Tony's Mission, Schokolade 100% frei von illegaler Kinderarbeit und moderner Sklaverei zu machen, und zwar jede Schokolade weltweit. Was für andere Unternehmen durch das Lieferkettengesetz wie eine Hürde scheint, setzt Tony's Chocolonely schon seit Jahren um, bemüht sich, mit gutem Beispiel voranzugehen und andere Unternehmen zu ermutigen, es ihnen gleich zu tun. So führte Tony's mit Gründung bereits Richtlinien und Praktiken ein, unter anderem fünf Beschaffungsprinzipien, die vor allem die Rückverfolgbarkeit von Kakaobohnen garantieren sollen. Denn hundertprozentige Rückverfolgbarkeit und die vollständige Transparenz der Lieferkette ist eine Voraussetzung für hundertprozentige Verantwortung. Außerdem hilft das Child Labor Monitoring and Remediation Systems (kurz CLMRS) von Tony's Chocolonley, illegale Kinderarbeit zu überwachen.
Natürlich ist das Lieferkettengesetz ein wichtiger erster Schritt, doch Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in Lieferketten werden mit diesem Gesetz nicht ausreichend bekämpft und es enthält mehrere Schlupflöcher für Unternehmen, so Tony's Chocolonely. Schon im Mai 2021 überreichte Tony's der EU-Kommission darum eine Liste von weiteren Forderungen in Form einer Petition, darunter diese:
1. Die Größe spielt keine Rolle
Egal ob groß oder klein, alle Unternehmen müssen an das Gesetz gebunden sein. Besonders in risikoreichen Branchen wie in der Kakaoindustrie.
2. Ein grundlegender Lebensstandard ist ein Menschenrecht
Menschenrechtsverletzungen müssen mehr umfassen als illegale Kinderarbeit und moderne Sklaverei. Die Art und Weise, wie Unternehmen einkaufen, sollte es den Kakaofarmer:innen ermöglichen, ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen.
3. Rechenschaftspflicht verlangt Transparenz
Alle Unternehmen müssen einen klaren, verständlichen und öffentlich zugänglichen Berichtsrahmen verwenden, der verpflichtende Überprüfungen zu wichtigen Menschenrechts- und Umweltthemen beinhaltet.
4. Die Gerechtigkeit muss erfüllt werden
Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen rechtliche Schritte einleiten, wenn Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, und den Opfern von Menschenrechtsverletzungen muss ein einfacher Zugang zur Justiz vor EU-Gerichten und zu Rechtsmitteln garantiert werden, wenn ihnen Schaden zugefügt wurde.
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