Bio-Wein jetzt auch alkoholfrei: EU-Verordnung geändert

Winzer dürfen entalkoholisieren

07.03.2025
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Die EU-Kommission hat grünes Licht gegeben: Die Entalkoholisierung von Bio-Wein ist ab sofort unionsrechtlich zugelassen. Damit können endlich auch Bio-Winzerinnen und -Winzer von der wachsenden Nachfrage nach alkoholfreiem Wein profitieren – das ist gerade vor dem Hintergrund insgesamt sinkenden Weinkonsums ein wichtiges Signal. Möglich wird das durch eine Änderung der EU-Öko-Verordnung, die nun die Vakuumdestillation erlaubt. Bislang war, anders als bei Weinen aus konventionellem Anbau, die Entalkoholisierung nicht Teil der für Bio-Wein zugelassenen önologischen Verfahren. Entalkoholisierte Bio-Weine verloren daher ihren Bio-Status. Bundesminister Özdemir hatte sich in Brüssel mit Nachdruck für die jetzt erfolgte Anpassung stark gemacht – mit Erfolg.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, sagt dazu: „Ein guter Tag für die Bio-Winzerinnen und Bio-Winzer und ein guter Tag für alle, die Ihren Bio-Wein auch alkoholfrei genießen wollen. Ich habe mich in Brüssel eindringlich für diese Änderung stark gemacht – gut, dass sie jetzt kommt. Wer Bio will, soll Bio bekommen, auch im Glas. Das ist eine wichtige Modernisierung der Öko-Verordnung und ein echter Marktvorteil für unseren deutschen Weinbau.“

Mit der Änderung von Anhang II Teil VI Nummer 3.3 der EU-Öko-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848) wird die Vakuumdestillation als Verfahren zur Entalkoholisierung von Bio-Wein zugelassen. Bio-Wein, der mit diesem Verfahren entalkoholisiert wird, darf künftig das Bio-Siegel tragen.

Der Weg zur erfolgreichen Verordnungsänderung:

  • Deutschland hatte in Brüssel mit Unterstützung anderer Mitgliedstaaten ein entsprechendes Dossier vorgelegt.
  • Die EU-Kommission beauftragte ihre Expertengruppe für technische Beratung im ökologischen Landbau (EGTOP) mit der Prüfung.
  • Die Expertengruppe kam zu einer positiven Bewertung und empfahl die Zulassung.
  • Die EU-Kommission setzte diese Empfehlung nun mit der delegierten Verordnung (EU) 2025/405 um.

Mit der erfolgreichen Änderung der Öko-Verordnung eröffnet sich für die Bio-Winzer ein zusätzlicher Markt – und die Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig sicher sein: Auch im alkoholfreien Bio-Wein steckt echtes Bio drin. 

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