In der Botanik ist die Hülsenfrucht, meist einfach als Hülse bezeichnet, eine der Fruchtformen. Sie ist definiert als eine trockene (nicht fleischige) Streufrucht, die nur aus einem Fruchtblatt besteht und sich bei der Reife sowohl an der Bauchnaht als auch an der Rückennaht öffnet. Darin unterscheidet sie sich von der Balgfrucht, die ebenfalls aus nur einem Fruchtblatt besteht, sich aber nur entlang einer einzigen Naht (auf der Unter- oder Bauchseite) öffnet. Die einzelnen Klappen des Perikarps der Hülsenfrucht werden auch als Valven bezeichnet. Hülsenfrüchte sind charakteristisch für die Leguminosen, bei denen jeweils eine Blüte eine Hülse bildet. Sie kommen seltener aber auch bei anderen Pflanzenfamilien vor.
Meist werden die Früchte der Leguminosen pauschal als Hülsenfrüchte bezeichnet. Dies ist aber nicht immer definitionsgemäß korrekt. Im Laufe der Entwicklungsgeschichte haben sich innerhalb der Hülsenfrüchtler mehrfach aus öffnenden Hülsenfrüchten auch nicht öffnende entwickelt, also im Prinzip Schließfrüchte, wie etwa bei der Frucht des Tamarindenbaums (Tamarindus indica), der Erdnuss, der Amerikanischen Gleditschie oder des Johannisbrotbaums, sowie beim Klee (Trifolium) u. a. Allerdings werden diese nicht gesondert bezeichnet. Die Frucht der Erdnuss ist morphologisch kontrovers; einige meinen, es sei eine echte Nussfrucht. Gesondert sind aber z. B. die Früchte der Hülsenfrüchtler-Gattungen Myroxylon und Machaerium, sie sind Flügelnüsse (Samaras).
Die Hülse sieht der Schote ähnlich, ist aber durch das Fehlen einer Scheidewand im Inneren leicht von dieser zu unterscheiden. Standardsprachlich werden die Hülsen von Bohnen, Erbsen und weiteren Hülsenfrüchtlern entgegen der botanischen Klassifikation als „Schoten“ bezeichnet.
Sonderformen sind die Bruchfrüchte; Glieder- und Rahmenhülse, und die nicht aufspringenden Hülsenfrüchte. Eine Sonderform bildet auch das „Coccum“, das sich aus nur einem Fruchtblatt bildet und sich entlang von zwei Nähten öffnet; es steht zwischen einer öffnenden Steinfrucht oder einer Kapsel- und einer Hülsenfrucht. Auch weil der Begriff Hülsenfrucht für die Früchte der Hülsenfrüchtler steht, ist eine Abgrenzung nötig. Es kommt z. B. bei dem Muskatnussgewächsen und bei den Silberbaumgewächsen vor.
Die bespitzten und nicht öffnenden Hülsenfrüchte der Kassien sind durch pappartige, interseminale Scheidewände (Septen) quer unterteilt. Diejenigen der Senna bicapsularis sind quer und längs unterteilt. Gefächerte und verdrehte Hülsenfrüchte finden sich auch beim Hornklee. Die Hülsen der Senna alata und der Goabohne sind geflügelt. Weiter gibt es noch nur an der Bauchnaht öffnende (Rinnenhülsen; nur mit einem Schlitz), wie bei den Korallenbäumen. Es gibt auch spiralig eingerollte Hülsenfrüchte (Cochlea, schneckenförmig) wie beim Schneckenklee oder bei der Luzerne.
Möglich sind noch Hemi-Hülsenfrüchte; hier dienen die einzelnen Klappen mit den anhaftenden Samen jeweils als Diasporen, als Organ zur Windausbreitung, wie z. B. bei Acacia tenuifolia oder Erythrina variegata. Sie zählen zu den Flügelfrüchten. Allerdings werden auch nicht öffnende Hülsenfrüchte durch den Wind ausgebreitet, wie zum Beispiel bei den Dalbergien.
Eine spezielle Form bilden auch solche Hülsenfrüchte, die sich nur bei Regen öffnen.