Jede Region bzw. jedes Land hat eigene Regelungen dafür, unter welchen Bedingungen ein Brand Whisky bzw. Whiskey genannt werden darf. Für die Hauptregionen Schottland und Irland gelten die europäische Verordnung sowie die regionale Verordnung. Andere Länder haben hiervon abweichende Bestimmungen.
Innerhalb der Europäischen Union muss Whisky laut den in der Verordnung Nr. 110/2008 vom 15. Januar 2008 festgelegten Kriterien
- durch Destillieren von Getreidemalzmaische gewonnen sein,
- zu einem Alkoholgehalt von weniger als 94,8 Volumenprozent destilliert werden,
- mindestens drei Jahre lang in Holzfässern mit einem Fassungsvermögen von 700 Litern oder weniger reifen,
- einen Mindestalkoholgehalt von 40 Volumenprozent aufweisen.
In Uruguay beispielsweise beträgt die vorgeschriebene minimale Lagerzeit nur zwei Jahre. Falls die Erzeugnisse nicht den oben angeführten Minimalanforderungen entsprechen, dürfen sie innerhalb der EU nicht als Whisky verkauft werden.