- Verkehrsbezeichnung (was unter der Bezeichnung Milch- bzw. Milcherzeugnis bzw. Milchmischerzeugnis im Handel angeboten werden darf):
- Die Bezeichnungen Milch, Milcherzeugnisse sowie Milchmischerzeugnis sind im Milch- und Fettgesetz in Verbindung mit der Milcherzeugnisverordnung gesetzlich festgelegt
- die Bezeichnung Käse ist gesondert in der Käseverordnung gesetzlich festgelegt
- die Bezeichnung Butter ist gesondert in der Butterverordnung gesetzlich festgelegt
- Identifikation: Innerhalb der EU trägt ein jedes Milcherzeugnis ein Identitätskennzeichen.
- Hygiene: Rechtlich gelten für Milcherzeugnisse die Regelungen der Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV).
- Herkunftsbezeichnung: einige wenige Produkte dürfen mit diesen Siegeln versehen in den Handel