Das Wort Tee wurde laut Eintrag im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm im 17. Jahrhundert aus dem niederländischen thee ins Deutsche übernommen. Bis zur Rechtschreibreform von 1901 wurde Tee mit th als „Thee“ geschrieben. Die im westlichen Europa üblichen Bezeichnungen Tee, tea, thé usw. stammen von der minnanischen Aussprache des chinesischen Schriftzeichens „茶“ ab, weil diese Länder die Blätter der Teepflanze auf dem Seeweg aus Südchina erhielten. In Ländern, die die Blätter der Teepflanze auf dem Landweg über Nordchina importierten, wie Russland und der Türkei (und damit auch im Großteil der Länder im östlichen bzw. südöstlichen Europa) sowie Persien und Indien, aber auch im seefahrenden Portugal, wurde dagegen das Wort nach der hochchinesischen Aussprache tscha (chinesisch 茶, Pinyin chá; die Aussprache für türkisch çay und russisch чай ist tschai), ursprünglich tschaje (茶葉 / 茶叶, cháyè – „Teeblätter“) übernommen.
Seit dem frühen 18. Jahrhundert wird das Wort Tee auch für den Aufguss aus getrockneten Bestandteilen anderer Pflanzen benutzt und bezeichnet nicht allein Schwarzen und Grünen Tee, sondern auch Kräuter- und Früchtetees. Eine ähnliche Situation herrscht in anderen germanischen Sprachen (zum Beispiel Englisch und Niederländisch). Auch im Türkischen ist çay ein Oberbegriff: siyah çay ‚schwarzer Tee‘, bitki çayı ‚Kräutertee‘ und meyve çayı ‚Früchtetee‘. In vielen anderen Sprachen ist diese Zusammenfassung unterschiedlicher Getränke unter einem Begriff dagegen unbekannt. Im Spanischen ist té nur Schwarztee, alles andere heißt infusión. Ähnlich verhält es sich in Frankreich: thé ist schwarzer oder grüner Tee, Kräutertee dagegen wird tisane (oder infusion) genannt; ein Wort, das manchmal auch im Englischen benutzt wird. In der französischsprachigen Schweiz wiederum wird das Wort thé wie im deutschen Sprachgebrauch auch für Kräuter- und Früchtetee verwendet.
Abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch dürfen laut ISO-Norm 3720 nur Blätter und Aufguss der Teepflanze (Camellia sinensis) als „Tee“ bezeichnet werden. Aufgüsse von Kräutern, Früchten oder Gewürzen gelten nach dieser Norm als „teeähnliche Erzeugnisse“.