Je nach Tradition, Herkunft und Epoche unterscheiden sich die Definitionen der Teigwaren:
- In der internationalen Warenkunde des Harmonisierten Systems der UNO bezeichnet man damit die Position 1902. Diese beinhaltet Produkte aus Grieß oder Mehl von Weizen, Mais, Reis, Kartoffeln usw., die ohne Gärprozess hergestellt werden.
- In der Deutschen Standardsprache werden damit Nahrungsmittel von verschiedener Form aus Mehl oder Grieß und ggf. Eiern als Beilage oder als Einlage bezeichnet
- Teigwaren im Sinne des Deutschen Lebensmittelbuchs sind beliebig geformte Erzeugnisse, die aus Getreidemahlerzeugnissen mit oder ohne Verwendung von Hühnereiern und/oder anderen Zutaten durch Einteigen, Formen und Trocknen ohne Anwendung eines Gärungs- oder Backverfahrens hergestellt werden. Sie werden zuweilen vor dem Trocknen mit heißem Wasser oder Wasserdampf behandelt.
- Teigwaren im Sinnes des Österreichischen Lebensmittelbuchs sind aus Mahlprodukten bestimmter Cerealien ohne Trieb-, Gär- oder Backprozess hergestellte, in der Regel getrocknete Erzeugnisse, welche in verschiedenen Ausformungen kochfertig oder zubereitet in Verkehr gesetzt werden.
- Teigwaren sind aus Weizenmehl oder Weizengrieß hergestellte Nahrungsmittel wie Nudeln, Spätzle usw.
- In der DDR wurden industriell gefertigte Teigwaren als kochfertige und quellfähige Erzeugnisse aus Weizendunst bezeichnet (Hartweizen hätte gegen Devisen importiert werden müssen), die fast ausschließlich mit Ei oder – ab Mitte der 1980er Jahre – auch mit Soja hergestellt wurden. Mit Ei hergestellt erhielten sie eine eigenständige Kategorie Eierteigwaren, abgekürzt ETW.